Neben den gesonderten Vereinbarungen über die Miete von Räumen werden auch gesonderte Vereinbarungen für bestimmte Dienstleistungen getroffen. Für beide gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Diese werden bei Bedarf den aktuellen Bedingungen angepasst und werden dadurch zum Bestandteil der zwischen der Vermieterin und Mieter bestehenden Miet- und Dienstleistungsvertrages, ohne dass dieser gesondert angepasst werden muss. Diese AGB´s werden ständig auf der Website veröffentlicht und sind daher für jeden Mieter einsehbar.
1. Gebrauchsüberlassung, Art und Umfang der Nutzung von Büroräumen
2. Untervermietung
*3. Haftung; Instandhaltung und der Mieträume; Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung, Zahlung der Miete
4. Personenmehrheiten; Willenserklärungen und Vollmacht; Persönliche Haftung des Mieters
4a Änderung der Rechtsform; Veräußerung des Betriebs
5. Ausbesserungen und bauliche Änderungen
6. Betretungs- und Besichtigungsrecht der Vermieterin
7. Rückgabe der Mietsache; Endrenovierung; Beendigung des Mietverhältnis
8. Konkurrenzschutz
Die Vermieterin wird auf einen ausgewogenen Mietermix achten, allerdings besteht seitens der Mieter kein Anspruch auf Konkurrenzschutz zwischen den einzelnen Mietern und Nutzern innerhalb des OfficePoint Rhein Erft.
9. Schriftformerfordernis
Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderungen, – streichung, – aufhebung und –kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf zwingend der Schriftform.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Stand: 13.05.2016